Liebe Patientenbesitzer/innen
Information zur Änderung der Gebührenordnung ab dem 22.November 2022
Die Bundesregierung ist nach
§ 12 Absatz 1 der Bundes-Tierärzteordnung für die Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen zuständig. Die letzte umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist unter Anpassung an
den
veterinärmedizinischen
Erkenntnisstand im November 2022 erfolgt. Seitdem hat sich die Notwendigkeit ergeben, die GOT erneut an den veterinärmedizinischen
Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Anpassung soll auf der Grundlage eines von dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft initiierten Forschungsprojektes („Prüfung der finanziellen und strukturel-
len Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“) durchgeführt werden, dem ein Vorschlag der
Bundestierärztekammer zum Leistungskatalog zu Grunde liegt. Die Anpassung umfasst die vollständige Überarbeitung der GOT einschließlich der Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen (Anlage zur GOT) und Neubestimmung der einfachen Gebührensätze.
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" von Februar 2020 ist geregelt, wie ab sofort im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
Die ab 1.Oktober geltende Gebührenordnung ist für alle Tierärzte in Deutschland verbindlich.
Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir allen unseren Tierbesitzern und Tierbesitzerinnen sich über eine Tierkrankenversicherung bzw. eine OP-Versicherung Gedanken zu machen.
Seit November 2015 betreuen wir in unserer Kleintierpraxis im Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund Hunde, Katzen und kleine Heimtiere.
Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick über unsere Praxis und unsere Leistungen geben.
Der tierärztliche Notdienstring Heidelberg ist seit dem 01.01.2017 neu geordnet. Ca. 30 Praxen kümmern sich abwechselnd um Notfallpatienten. Seit dem 4. Quartal 2016 sind wir beim Heidelberger Notdienstring für Kleintiere mit dabei.
Den tierärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Rufnummer:
0900-5252353
(1,99€/min aus dem dt. Festnetz, Mobilnetz abweichende Tarife möglich)
Zwischen 24.00 Uhr und 8.00 Uhr wenden Sie sich bitte an die
Tierklinik Ettlingen
Hertzstr. 24
76275 Ettlingen
Tel: 07243 77977
Unsere Praxis befindet sich im Herzen des Pfaffengrunds in der Marktstraße, zwischen Buschgewann und Entenlach. Unsere direkten Nachbarn sind die Volksbankfiliale, das Blumenhaus Rosenbach und die Filiale der Sparkasse Heidelberg.
Wir sind natürlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, Buslinie 34, gut erreichbar. Die Haltestelle Im Buschgewann befindet sich gegenüber der Praxis.